Zielsetzungen des Monitorings



Das Monitoringprogramm umfasst:

IST-Bestandserhebung vor bzw. nach Umsetzung der Maßnahmen

Funktionalitätsüberprüfungen von Fischwanderhilfen an den umgebauten Wehranlagen

Wirksamkeit von Restrukturierungsmaßnahmen

 

 

Auf Basis der erhobenen Daten wird im Sinne der Wasserrahmenrichtline der EU die Fischökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer bewertet.