Text der Bürgerinitiative:
Der Nationalrat wird ersucht, die Nationalrats-Wahlordnung dahingehend
zu ändern, daß in Zukunft Wähler von Kleinparteien
über die Zusammensetzung des Nationalrates mitentscheiden können.
Nach geltender NR-Wahlordnung werden die Stimmen von Wählern kleiner
Parteien, die den Einzug in den Nationalrat aufgrund der Mandats-/Prozentklausel
nicht schaffen, bei der Verteilung der Mandate im Nationalrat nicht berücksichtigt.
Dies ist unserer Ansicht nach ein Bruch des in Art 26 Abs 1 B-VG festgelegten
Grundsatzes des „gleichen“ Wahlrechtes.
Zur Zeit wäre es nach österreichischem Wahlrecht denkbar, daß
eine Minderheit über die Zusammensetzung des Nationalrates entscheidet,
wenn die Mehrheit der Wähler kleine Parteien wählen würde,
welche die erforderlichen Mindestlimits für einen Einzug in den Nationalrat
nicht schaffen. Dies ist zwar unter den heutigen Mehrheitsverhältnissen
unwahrscheinlich, aber langfristig keinesfalls undenkbar. Defizite im Wahlrecht,
die zu demokratisch schwer zu rechtfertigenden Konstellationen führen
können, sollten unserer Ansicht nach von vorne herein ausgeschlossen
werden. Darüber hinaus führt die geltende Wahlordnung zu einer
Verzerrung der Wahlergebnisse, da Kleinparteien, deren Einzug in den Nationalrat
nicht erwartet wird, aus Angst vor einer Vergeudung der Stimme von einem
Teil der potentiellen Wähler nicht gewählt werden.
Dem B-VG könnte durch die Einführung einer Zweitstimme oder durch
die Möglichkeit einer persönlichen Reihung der Parteien
am Stimmzettel auf einfache Art und Weise entsprochen werden, ohne Mandats-
und Prozentklausel als Schutz vor einer Zersplitterung des Nationalrates
in Kleinstfraktionen in Frage stellen zu müssen. Die
Zweitstimme
könnte dann zum Einsatz kommen, wenn die erste gewählte Partei
den Sprung ins Parlament nicht schafft. Um Uneindeutigkeiten zu vermeiden
müßte die Entscheidung über den Einzug ins Parlament ausschließlich
über die erste Zählung erfolgen, bei der lediglich die Erststimmen
gezählt werden. Anschließend, wenn klar ist welche Parteien die
Mindestlimits erfüllt haben, könnten die Zweitstimmen der Wähler
von nicht im Parlament vertretenen Parteien den Parlamentsparteien zugewiesen
werden. Die Zweitstimme hat den Nachteil, daß in Ausnahmefällen
auch die zweite gewählte Partei den Einzug ins Parlament verfehlen könnte,
und damit die Stimme wieder verloren wäre. Vollständiger und nicht
wesentlich aufwendiger wäre daher ein System der
Parteienreihung,
bei dem der Wähler die Parteien entsprechend seiner Präferenzen
reiht, also jeder Partei einen bestimmten Rang zuweist. In einer ersten
Zählung würden, analog zum System der Zweitstimme, nur die
ersten Ränge gezählt. Damit würde bestimmt, welche
Parteien die Mindestlimits erreichen und welche nicht. In einer zweiten
Zählung würden dann die Stimmen der Wähler jener Parteien,
welche die Mindestlimits nicht erreicht haben, den Parlamentsparteien zugeteilt.
Die Stimme würde jeweils die am Stimmzettel bestgereihte aller derjenigen
Parteien erhalten, die nach erster Zählung ins Parlament einziehen.
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