Franz Weiß
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Bürgerinitiative:

Zweitstimme
oder Parteien-Ranking bei Nationalratswahlen zum Schutz der Interessen von Wählern kleiner Parteien
Text der Bürgerinitiative:

Der Nationalrat wird ersucht, die Nationalrats-Wahlordnung dahingehend zu ändern, daß in Zukunft  Wähler von Kleinparteien über die Zusammensetzung des Nationalrates mitentscheiden können. Nach geltender NR-Wahlordnung werden die Stimmen von Wählern kleiner Parteien, die den Einzug in den Nationalrat aufgrund der Mandats-/Prozentklausel nicht schaffen, bei der Verteilung der Mandate im Nationalrat nicht berücksichtigt. Dies ist unserer Ansicht nach ein Bruch des in Art 26 Abs 1 B-VG festgelegten Grundsatzes des „gleichen“ Wahlrechtes.

Zur Zeit wäre es nach österreichischem Wahlrecht denkbar, daß eine Minderheit über die Zusammensetzung des Nationalrates entscheidet, wenn die Mehrheit der Wähler kleine Parteien wählen würde, welche die erforderlichen Mindestlimits für einen Einzug in den Nationalrat nicht schaffen. Dies ist zwar unter den heutigen Mehrheitsverhältnissen unwahrscheinlich, aber langfristig keinesfalls undenkbar. Defizite im Wahlrecht, die zu demokratisch  schwer zu rechtfertigenden Konstellationen führen können, sollten unserer Ansicht nach von vorne herein ausgeschlossen werden. Darüber hinaus führt die geltende Wahlordnung zu einer Verzerrung der Wahlergebnisse, da Kleinparteien, deren Einzug in den Nationalrat nicht erwartet wird, aus Angst vor einer Vergeudung der Stimme von einem Teil der potentiellen Wähler nicht gewählt werden.

Dem B-VG könnte durch die Einführung einer Zweitstimme oder durch die Möglichkeit einer persönlichen Reihung der Parteien  am Stimmzettel auf einfache Art und Weise entsprochen werden, ohne Mandats- und Prozentklausel als Schutz vor einer Zersplitterung des Nationalrates in Kleinstfraktionen in Frage stellen zu müssen. Die Zweitstimme könnte dann zum Einsatz kommen, wenn die erste gewählte Partei den Sprung ins Parlament nicht schafft. Um Uneindeutigkeiten zu vermeiden müßte die Entscheidung über den Einzug ins Parlament ausschließlich über die erste Zählung erfolgen, bei der lediglich die Erststimmen gezählt werden. Anschließend, wenn klar ist welche Parteien die Mindestlimits erfüllt haben, könnten die Zweitstimmen der Wähler von nicht im Parlament vertretenen Parteien den Parlamentsparteien zugewiesen werden.  Die Zweitstimme hat den Nachteil, daß in Ausnahmefällen auch die zweite gewählte Partei den Einzug ins Parlament verfehlen könnte, und damit die Stimme wieder verloren wäre. Vollständiger und nicht wesentlich aufwendiger wäre daher ein System der Parteienreihung, bei dem der Wähler die Parteien entsprechend seiner Präferenzen reiht, also jeder Partei einen bestimmten Rang zuweist. In einer ersten Zählung würden,  analog zum System der Zweitstimme, nur die ersten Ränge gezählt. Damit würde  bestimmt, welche Parteien die Mindestlimits erreichen und welche nicht. In einer zweiten Zählung würden dann die Stimmen der Wähler jener Parteien, welche die Mindestlimits nicht erreicht haben, den Parlamentsparteien zugeteilt. Die Stimme würde jeweils die am Stimmzettel bestgereihte aller derjenigen  Parteien  erhalten, die nach erster Zählung ins Parlament einziehen.

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Franz Weiß
Erndtgasse 31/10
1180 Wien
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