Franz Weiß
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Gewinner und Verlierer
Die Gewinner einer solchen Steuerreform wären zweifelsohne die Mieter und Käufer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, die von den niedrigeren Preisen profitieren würden. Auch würde das Angebot an qualitativ hochwertigen Wohnungen steigen, da einerseits durch das größre Wohnungsangebot die Konkurrenz zunehmen und andererseits eine extensive Nutzung der Böden relativ teurer würde. Gewinner wären auch die Steuerzahler, die sich über andere Steuererleichterungen freuen könnten, die durch die höheren Einnahmen der Grundsteuer möglich wären. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnt würde von der neuen Regelung ebenfalls profitieren, weil er sich die bisherige Grundsteuer ersparen würde, und durch den Freibetrag von der neuen Steuer befreit wäre falls die Fläche das übliche Ausmaß pro Person nicht übersteigt.

Immobilienbesitzer würden jedoch auf der anderen Seite Geld verlieren, da der Marktwert der Liegenschaften sinken würde. Wer also sein Haus verkaufen möchte, würde durch das neue System geringere Preise erzielen. Auf alle Fälle verlieren würden Besitzer von mehreren Liegenschaften, insbesondere wenn diese bisher nicht vermietet wurden, sowie Grundstücksbesitzer und Grundstücksspekulanten. Besitzer von mehreren Liegenschaften wären vermehrt dazu gezwungen, diese zu vermieten oder zu verkaufen, da die Steuer unabhängig von der Nutzung zu bezahlen wäre. Der Erhalt von Zweit- und Drittwohnungen würde demnach teurer. Grundstücksspekulanten würden zwar von den niedrigeren Bodenpreisen profitieren, doch würden einerseits die hohen laufenden Kosten durch die Steuer eine Nichtnutzung der Böden äußerst teuer, andererseits das neue Steuerprinzip zukünftige Gewinne über steigende Bodenpreise sehr unwahrscheinlich machen.

 Genossenschaften und Bauträger, die Wohnungen errichten um sie anschließend zu vermieten oder zu verkaufen würden unterschiedlich durch das neue System getroffen. Einerseits würde ein Teil des Aktivvermögens durch die sinkenden Grundstückspreise verloren gehen. Durch die sinkenden Mieteinnahmen aufgrund des höheren Angebots am Markt sowie durch die höhere Grundsteuerlast bei älteren, schon getilgten Gebäuden sind auch Gewinneinbußen zu erwarten. Dies würde auch die Liquidität der Betriebe verringern, wodurch das notwendige Kapital für neue Projekte fehlen könnte. Die 20-jährige Steuerfreiheit ab Bodenerwerb und die 10-jährige schrittweise Einführung der Steuer sollten diesen Effekt jedoch eher gering halten. Auch würde die Branche durch die sinkenden Bodenpreise und den dadurch ausgelösten Nachfrageschub nach Eigentumswohnungen profitieren. Unterstützt durch eine 10-jährigen Steuerfreiheit bei Neubauten wäre ein negativer Effekt auf Neubauprojekte daher eher unwahrscheinlich.

Grundsätzlich wäre durch das neue System der Grundsteuer ein Trend zu Eigentumswohnungen zu erwarten, da Wohnungskäufer durch die Steuerfreiheit für den eigenen Wohnbereich stärker profitieren würden als Mieter, die nur durch die sinkenden Marktpreise begünstigt würden. Absetzbeträge auch für Mieter sind zwar denkbar, würden jedoch eine Umgehung der Steuerpflicht für die Eigentümer erleichtern, und damit sowohl die Wirkung als auch das Aufkommen der Steuer in Frage stellen.

Zu klären wäre, wie mit Gemeindebauten verfahren wird, deren Mieter in der Regel über langfristige Verträge verfügen, die an den Mietpreisindex geknüpft sind. Diese Preise, die teilweise um ein Vielfaches unter den Marktpreisen liegen könnten bei einer höheren Grundsteuer wirtschaftlich nicht gehalten werden. Es ist sowohl eine politische als auch eine rechtliche Frage inwieweit es möglich und erwünscht wäre die sinkenden Mieten aufgrund der Grundsteuer zu nutzen, um auch diese Wohnungen den normalen Marktbedingungen unterzuordnen.

Stark betroffen könnten darüber hinaus auch Betriebe sein, die große Flächen an Büros oder Werkshallen besitzen. Um den dadurch hervorgerufenen Verteilungseffekt, der nicht der Zweck der Grundsteuer ist, gering zu halten könnte bei einer gleichzeitigen Reduktion anderer Steuern der Aspekt der Lohnnebenkosten stärker berücksichtigt werden.