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Die Gewinner einer solchen Steuerreform wären
zweifelsohne die Mieter und Käufer von Grundstücken, Häusern
und Wohnungen, die von den niedrigeren Preisen profitieren würden. Auch
würde das Angebot an qualitativ hochwertigen Wohnungen steigen, da einerseits
durch das größre Wohnungsangebot die Konkurrenz zunehmen und andererseits
eine extensive Nutzung der Böden relativ teurer würde. Gewinner
wären auch die Steuerzahler, die sich über andere Steuererleichterungen
freuen könnten, die durch die höheren Einnahmen der Grundsteuer
möglich wären. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung
wohnt würde von der neuen Regelung ebenfalls profitieren, weil er sich
die bisherige Grundsteuer ersparen würde, und durch den Freibetrag von
der neuen Steuer befreit wäre falls die Fläche das übliche
Ausmaß pro Person nicht übersteigt.
Immobilienbesitzer würden jedoch auf der anderen Seite Geld verlieren,
da der Marktwert der Liegenschaften sinken würde. Wer also sein Haus
verkaufen möchte, würde durch das neue System geringere Preise
erzielen. Auf alle Fälle verlieren würden Besitzer von mehreren
Liegenschaften, insbesondere wenn diese bisher nicht vermietet wurden, sowie
Grundstücksbesitzer und Grundstücksspekulanten. Besitzer von mehreren
Liegenschaften wären vermehrt dazu gezwungen, diese zu vermieten oder
zu verkaufen, da die Steuer unabhängig von der Nutzung zu bezahlen
wäre. Der Erhalt von Zweit- und Drittwohnungen würde demnach teurer.
Grundstücksspekulanten würden zwar von den niedrigeren Bodenpreisen
profitieren, doch würden einerseits die hohen laufenden Kosten durch
die Steuer eine Nichtnutzung der Böden äußerst teuer, andererseits
das neue Steuerprinzip zukünftige Gewinne über steigende Bodenpreise
sehr unwahrscheinlich machen.
Genossenschaften und Bauträger, die Wohnungen errichten um
sie anschließend zu vermieten oder zu verkaufen würden unterschiedlich
durch das neue System getroffen. Einerseits würde ein Teil des Aktivvermögens
durch die sinkenden Grundstückspreise verloren gehen. Durch die sinkenden
Mieteinnahmen aufgrund des höheren Angebots am Markt sowie durch die
höhere Grundsteuerlast bei älteren, schon getilgten Gebäuden
sind auch Gewinneinbußen zu erwarten. Dies würde auch die Liquidität
der Betriebe verringern, wodurch das notwendige Kapital für neue Projekte
fehlen könnte. Die 20-jährige Steuerfreiheit ab Bodenerwerb und
die 10-jährige schrittweise Einführung der Steuer sollten diesen
Effekt jedoch eher gering halten. Auch würde die Branche durch die
sinkenden Bodenpreise und den dadurch ausgelösten Nachfrageschub nach
Eigentumswohnungen profitieren. Unterstützt durch eine 10-jährigen
Steuerfreiheit bei Neubauten wäre ein negativer Effekt auf Neubauprojekte
daher eher unwahrscheinlich.
Grundsätzlich wäre durch das neue System der Grundsteuer ein
Trend zu Eigentumswohnungen zu erwarten, da Wohnungskäufer durch die
Steuerfreiheit für den eigenen Wohnbereich stärker profitieren
würden als Mieter, die nur durch die sinkenden Marktpreise begünstigt
würden. Absetzbeträge auch für Mieter sind zwar denkbar, würden
jedoch eine Umgehung der Steuerpflicht für die Eigentümer erleichtern,
und damit sowohl die Wirkung als auch das Aufkommen der Steuer in Frage
stellen.
Zu klären wäre, wie mit Gemeindebauten verfahren wird, deren
Mieter in der Regel über langfristige Verträge verfügen,
die an den Mietpreisindex geknüpft sind. Diese Preise, die teilweise
um ein Vielfaches unter den Marktpreisen liegen könnten bei einer höheren
Grundsteuer wirtschaftlich nicht gehalten werden. Es ist sowohl eine politische
als auch eine rechtliche Frage inwieweit es möglich und erwünscht
wäre die sinkenden Mieten aufgrund der Grundsteuer zu nutzen, um auch
diese Wohnungen den normalen Marktbedingungen unterzuordnen.
Stark betroffen könnten darüber hinaus auch Betriebe sein,
die große Flächen an Büros oder Werkshallen besitzen. Um
den dadurch hervorgerufenen Verteilungseffekt, der nicht der Zweck der Grundsteuer
ist, gering zu halten könnte bei einer gleichzeitigen Reduktion anderer
Steuern der Aspekt der Lohnnebenkosten stärker berücksichtigt
werden.
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